1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1 Martin Bräun Empowerment erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching,
Workshops, Seminare, Veranstaltungen für
Gruppen und Teams, Unternehmensentwicklung,
Potenzialanalysen, Stressdiagnostik, Aus- und Weiterbildung in der Regel durch Maßnahmen im Einzelkontakt, in (Klein-)Gruppen und Teams für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).

1.2 Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Veranstaltung in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“). Als Teilnehmer geeignet sind Personen und Gruppen, die die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige spezifische Veranstaltung von Martin Bräun Empowerment erfüllen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner von Martin Bräun. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.

1.3 Martin Bräun Empowerment erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeiter, ist jedoch berechtigt, die Leistungen durch Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter wie z.B. Coaches, Trainer oder Berater (im Folgenden bezeichnet als „Coaches“) zu erbringen.

1.4 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Martin Bräun
Empowerment und seine vertraglich verpflichteten Coaches erbrachten Leistungen, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten Martin Bräun Empowerment auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die Geltung anderweitiger allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Anfrage, Vertragsschluss und Buchung

2.1 Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung. Eine Anmeldung hat für beide Parteien den Gehalt einer Willenserklärung für eine Teilnahme an der in der Anmeldung genannten Veranstaltung.

2.2 Anfragen für Trainings, Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung sind formlos und erfolgen (fern)mündlich oder schriftlich. Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins inkl. Bestandsaufnahme bzw. IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebots bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (bei Rahmenverträgen). Der Vertrag für Trainings, Coachings, Veranstaltungen für Gruppen und Teams sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung wird durch eine mündliche oder schriftliche
Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw. der entsprechenden
Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellsten Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.

2.3 Mit der bedingten Auftrags- oder Terminbestätigung erklärt der Auftraggeber zugleich, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie geltende Ergänzungsverträge zur Kenntnis genommen zu haben.

2.4 Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung sind nur dann wirksam, wenn sie durch Martin Bräun Empowerment schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

3. Leistungen

3.1 Die Verantwortung für die Organisation von Trainings, Coachings, Gruppen- und
Teamveranstaltungen, Aktivitäten der Unternehmensentwicklung etc. ergibt sich aus dem
entsprechend gültigen Angebot bzw. der entsprechend gültigen Leistungsbeschreibung.

3.2 Mit der Durchführung des Auftrages wird Martin Bräun Empowerment bzw. der jeweils
durchführende Coach oder werden die durchführenden Coaches beauftragt.

3.3 Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen bzw. Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Angeboten, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträgen.

3.4 Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei Martin Bräun Empowerment. Im Preis inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen, Handouts und Skripte zur persönlichen Verwendung durch den Teilnehmer.

3.5 Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist Martin Bräun Empowerment verantwortlich. Der Auftraggeber/Teilnehmer hat ein Mitspracherecht. Stellt Martin Bräun Empowerment bzw. der Coach während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber/Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines psychologischen und pädagogischen Ermessensspielraumes. Martin Bräun Empowerment bzw. der Coach kann nach seinem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken. Inhalt und Ablauf des
Seminarprogramms/des Coachings sowie der Einsatz der Coaches können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Der Coach wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber/Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers/Teilnehmers, das Honorar zu kürzen.

3.6 Martin Bräun Empowerment bzw. der durchführende Coach wird nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber/Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber/Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch Martin Bräun Empowerment allein nicht gegeben werden.

3.7 Bei entsprechender Buchung beinhaltet das Transfer-Coaching zur Vertiefung nach Abschluss eines Seminars eine zeitnahe Reflexion per Telefon, via Zoom (alternativ Skype, MS Teams o.ä.), per E-Mail oder persönlich. Bei einem persönlichen Transfer-Coaching können Reisekosten entstehen, die im Preis nicht enthalten sind. Das gebuchte Transfer-Coaching kann bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Coachings/Trainings in Anspruch genommen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt verfällt der Anspruch auf die Durchführung des Transfer-Coachings. Ausgenommen hiervon sind begründete Fälle, die im Einzelnen mit dem Auftraggeber/Teilnehmer abgestimmt werden.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Die Zahlung hat unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber alle zusätzlichen Entgelte, wie z.B. Bankgebühren für Währungsumrechnung oder auch Überweisungsgebühren.

4.2 Reduzierte Honorarsätze und Rabatte im Rahmen der Abnahme von Kontingenten durch den Auftraggeber sind möglich. Ein Kontingent ergibt sich aus dem Abruf vereinbarter Leistungspakete binnen eines definierten Zeitraums (z.B. innerhalb eines Jahres). Die Details regeln hier die für den Auftraggeber erstellten Angebote bzw. Leistungsbeschreibungen oder Einzelverträge in ihrer jeweils gültigen aktuellsten Fassung.

4.3 Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterial sowie sonstige während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. Namenschilder, Stifte, Spiele, Dekoration und Bühnentechnik auf Großgruppenveranstaltungen), soweit nicht explizit anders vereinbart.

4.4 Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort (z.B. Wohnort des Coaches) und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallenden Aufwendungen für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach für die zum Einsatz gelangenden Coaches benötigter Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort auf Basis der im jeweiligen Angebot genannten Konditionen. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. für Flug, Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand der Coaches entsprechend der Belege; bei PKW-Fahrten erfolgt
die Abrechnung mit einem Betrag von 0,30 Euro pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort. Auf Anfrage ist es möglich, eine entsprechende Reisekostenpauschale zu vereinbaren. Übernachtungskosten werden zwingend angesetzt, wenn sich der Arbeitstag des betroffenen Coaches ohne Übernachtung mit An- und Abreise auf mehr als 11 Stunden ausdehnen würde.

4.5 Auf Wunsch kann gegen eine Pauschale die Organisation der Veranstaltung in einem externen Seminarhotel/Tagungshaus übernommen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Organisationsaufwand.

4.6 Zusätzliche Leistungen, die über die in den jeweils gültigen Angeboten bzw.
Leistungsbeschreibungen oder Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und von Martin Bräun Empowerment erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeit, Planungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Transfer-Coaching), werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen berechnet.

4.7 Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, E-Mails, Terminplanungen, Büroarbeiten etc.) wird nicht gesondert berechnet.

4.8 Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts und Arbeitsblätter für den Auftraggeber/die Teilnehmer sowie die Erstellung und den Versand von Fotoprotokollen in digitaler Form.

4.9 Die weiteren bzw. abweichenden Details zu Honorarsätzen und Rahmenbedingungen regeln die für den Auftraggeber erstellten Angebote/Leistungsbeschreibungen/Verträge in der jeweils gültigen aktuellsten Fassung.

4.10 Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses/der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

4.11 Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber/Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. Martin Bräun Empowerment ist berechtigt, den Auftraggeber/Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von dieser auszuschließen. Bei Zahlungsverzug trägt der Auftraggeber die Kosten des Mahnverfahrens. Neben den jeweils gesetzlich geregelten Verzugszinsen fällt pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro an, es sei denn, der Auftraggeber kann einen geringeren oder keinen Schaden nachweisen.

5. Rücktritt / Kündigung / Durchführungshindernisse

5.1 Bei Verträgen über Trainings, Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung beträgt das Ausfallhonorar bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, innerhalb von 4 bis 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75% sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars. Die bis zum Termin der Absage bereits angefallenen und nicht stornierbaren Kosten werden an den Auftraggeber weitergegeben.

5.2 Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

5.3 Für die professionelle sowie empathische Behandlung eines Interessenten und seines Anliegens entsteht vor Trainings-/Coachingbeginn ein erheblicher Aufwand insbesondere für Information, individuelle Bedarfsanalyse und Beratung, Abstimmung mit Auftraggebern oder möglichen Dritten sowie Koordinations- und Planungsaktivitäten. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Trainings- /Coachingbeginn wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 165,- Euro erhoben es sei denn, der Auftraggeber kann einen geringeren oder keinen Schaden nachweisen.

5.4 Kann Martin Bräun Empowerment aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist Martin Bräun Empowerment verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen Martin Bräun Empowerment sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.5 Eine Anwendung von Kulanzspielräumen im Einzelfall beeinträchtigt in keiner Form die
grundsätzliche Gültigkeit der hier getroffenen Regelungen und begründet keinerlei weitergehende Ansprüche für die betroffenen Auftraggeber/Teilnehmer oder auch Dritte.

6. Urheberrecht

6.1 Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/Trainings oder das Fotografieren von eingesetzten Trainern und Coaches ist ohne schriftliche Erlaubnis von Martin Bräun Empowerment nicht gestattet.

6.2 Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien und sonstige Unterlagen
ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen liegt ausnahmslos bei Martin Bräun Empowerment. Der Auftraggeber/der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von Martin Bräun Empowerment zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben, zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen.

6.3 Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadenersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

7. Datenschutz

7.1 Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften sowie der separat formulierten Datenschutzerklärung gemäß DSGVO behandelt.

7.2 Wir weisen darauf hin, dass internetbasierte Datenübertragungen, wie z.B. bei der Kommunikation per E-Mail, grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen können. Ein absoluter und lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte kann somit nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

7.3 Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Martin Bräun Empowerment behält sich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

8. Geheimhaltungs- und Schweigepflicht

8.1 Die Inhalte des Coachings/Trainings unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, geheim zu halten. Martin Bräun Empowerment ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (z.B. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenlegung erfordern.

8.2 Der Auftraggeber entbindet Martin Bräun Empowerment/den Coach von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachingsbzw. Trainingsprozesses.

9. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte

9.1 Martin Bräun Empowerment versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Auch freie Mitarbeiter (Trainer/Coaches/Berater) werden nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult bzw. besuchen keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard.

9.2 Martin Bräun Empowerment erklärt außerdem, dass es die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines Unternehmens bzw. zur Durchführung seiner Maßnahmen ablehnt. Eine Versicherung gleichen Inhalts gibt der Auftraggeber mit Vertragsschluss auch für sich selbst und gestellte Teilnehmer. Diese Erklärung gilt genauso für andere Sekten jeglicher Art.

9.3 Der Auftraggeber/Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven
persönlichen und Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist Martin Bräun Empowerment und/oder der durchführende Coach vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers/Teilnehmers berechtigt Martin Bräun Empowerment/den Coach, den Auftraggeber/Teilnehmer von der Teilnahme
an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. einer Outdoorübung) auszuschließen.

9.4 Der Ausschluss von Auftraggeber/Teilnehmer von Veranstaltungen oder Teilen von
Veranstaltungen (z.B. Outdoorübungen) aufgrund von körperlichen, geistigen oder sonstigen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber/Teilnehmer nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers/Teilnehmers.

9.5 Der Anspruch auf Entrichtung des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.

10. Haftung

10.1 Der Auftraggeber/Teilnehmer achtet auf seine persönlichen Gegenstände selbst. Martin Bräun Empowerment haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht bzw. nur bis zur Höhe bestehender Versicherungssummen.

10.2 Der Auftraggeber/Teilnehmer stellt Martin Bräun Empowerment von der Haftung von Schäden frei, die Martin Bräun Empowerment, seine Mitarbeiter oder Coaches durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat/haben, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nur sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

10.3 Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers/Teilnehmers ist ausgeschlossen.

10.4 Der Vertragspartner bzw. der Teilnehmer ist verpflichtet, Martin Bräun Empowerment bei der Anmeldung schriftlich und umfassend darüber zu informieren, wenn der Teilnehmer
– regelmäßig ein Medikament einnimmt bzw. wenn das Einnehmen des Medikaments
überwacht werden muss
– Probleme im Hinblick auf die Teilnahme aus organischen oder psychologischen Gründen
bestehen können
– eine Allergie gegen ein Medikament, Nahrungsmittel oder sonstige Stoffe etc. hat
– gewisse Tätigkeiten aus irgendeinem Grund nicht ausüben darf
– empfindlich gegen gewisse Speisen oder Getränke ist

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Auftraggeber einschließlich dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.2 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.